Privatversicherte und Beihilfeberechtigte
Mein Honorar richtet sich nach der offiziellen “Gebührenordung für Psychotherapeuten” (GOP) und beläuft sich nach fachlichem Ermessen auf den 3-fachen bis 3,5-fachen Satz. Die Kosten für eine Sitzung (50 min) liegen dabei zwischen 120 Euro und 140 Euro.
Zu Ihrer Information: http://www.gesetze-im-internet.de/gop/BJNR081800000.html
Die überwiegende Anzahl der privaten Krankenversicherungsträger erstattet die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung in voller Höhe. Die Anzahl der Sitzungen, die von den Versicherern erstattet werden, hängt von den einzelnen Versicherungsunternehmen und dem jeweiligen Tarif ab, zu dem Sie versichert sind. Der Umfang der finanzierten Psychotherapie ist bei den privaten Krankenversicherungen unterschiedlich. Teilweise gibt es pauschale Stundenzahlen im Jahr (in der Regel 20 oder 30 Sitzungen), die ohne weiteren Antrag in Anspruch genommen werden können. Einige private Versicherungen nehmen eine Prüfung des Antrags vor und entscheiden dann über die beantragte Stundenzahl der Psychotherapie. In der Regel erwarten die Versicherer eine Vorabanfrage. Bitte setzen Sie sich deshalb mit dem zuständigen Sachbearbeiter Ihrer privaten Krankenversicherung in Verbindung, um die Übernahmebedingungen einer psychotherapeutischen Behandlung bei einem Psychologischen Psychotherapeuten zu klären. Wie Sie es als privat versicherter Patient gewohnt sind, geht meine Rechnung direkt an Sie und die Erstattung durch Ihre Kasse liegt in Ihrer Verantwortung.