Privatversicherte und Beihilfeberechtigte

Mein Honorar richtet sich nach der offiziellen "Gebührenordung für Psychotherapeuten" (GOP) und beläuft sich nach fachlichem Ermessen auf den 3-fachen bis 3,5-fachen Satz. Die Kosten für eine Sitzung (50 min) liegen dabei zwischen 120 Euro und 140 Euro.

Zu Ihrer Information: http://www.gesetze-im-internet.de/gop/BJNR081800000.html

Die überwiegende Anzahl der privaten Krankenversicherungsträger erstattet die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung in voller Höhe.  Die Anzahl der Sitzungen, die von den Versicherern erstattet werden, hängt von den einzelnen Versicherungsunternehmen und dem jeweiligen Tarif ab, zu dem Sie versichert sind. Der Umfang der finanzierten Psychotherapie ist bei den privaten Krankenversicherungen unterschiedlich. Teilweise gibt es pauschale Stundenzahlen im Jahr (in der Regel 20 oder 30 Sitzungen), die ohne weiteren Antrag in Anspruch genommen werden können. Einige private Versicherungen nehmen eine Prüfung des Antrags vor und entscheiden dann über die beantragte Stundenzahl der Psychotherapie. In der Regel erwarten die Versicherer eine Vorabanfrage. Bitte setzen Sie sich deshalb mit dem zuständigen Sachbearbeiter Ihrer privaten Krankenversicherung in Verbindung, um die Übernahmebedingungen einer psychotherapeutischen Behandlung bei einem Psychologischen Psychotherapeuten zu klären. Wie Sie es als privat versicherter Patient gewohnt sind, geht meine Rechnung direkt an Sie und die Erstattung durch Ihre Kasse liegt in Ihrer Verantwortung.

Wenn Sie bei der Beihilfe versichert sind, evtl mit Ergänzungstarif bei einer privaten Krankenversicherung, haben Sie ebenfalls Anspruch auf die Übernahme einer psychotherapeutischen Behandlung. Bei Versicherten, die beihilfeberechtigt sind, gilt die Beihilfeverordnung für Psychotherapie, die eine Kostenübernahme für tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie vorsieht. Die Kostenübernahme durch die Beihilfe von Bund und Ländern (Beamtenversorgung) geschieht in der Regel problemlos. Die private Krankenversicherung des Beihilfeberechtigten schließt sich dem Bescheid der Beihilfestelle in der Regel an. Falls mehr als zehn Sitzungen Psychotherapie erforderlich sind, muss vorab ein Antrag bei der Beihilfestelle gestellt werden. Sie müssen den Antrag unterschreiben, einen Konsiliarbericht eines Arztes einholen und der Therapeut muß einen umfassenden Bericht mit Symptomatik, Biographie und Behandlungsplan schreiben. Auch dieser Bericht wird natürlich anonymisiert und in einem verschlossenen Umschlag verschickt, trotzdem geht der Vorgang durch die Personalabteilung. Eine übliche Psychotherapie hat bei der Beihilfe einen Umfang von 40 Sitzungen. Bitte setzen Sie sich zeitnah mit Ihrer Beihilfestelle in Verbindung, um die Übernahmebedingungen einer psychotherapeutischen Behandlung zu klären.